Kirchenaustritt
Sie befassen sich mit dem Gedanken, aus der Evang.-ref. Landeskirche auszutreten. Wir interessieren uns für ihre Überlegungen rund um einen Austritt. Falls Ihre Gedanken etwas mit einer konkreten Äusserung einer Einzelperson zu tun haben, bitten wir Sie zu bedenken, dass die Kirche aus all ihren Mitgliedern besteht und deshalb vielfältige Ansichten und Haltungen dazu gehören – unter anderem auch Ihre!
Falls Sie sich für ein klärendes Gespräch entscheiden, freuen wir uns darüber. Falls Sie sich für den Austritt entscheiden, bedauern wir dies sehr – respektieren jedoch Ihren Wunsch.
Finanzielle Not sollte niemals ein Austrittsgrund aus der Kirche sein müssen. Wenn das Budget für die Kirchensteuer nicht ausreicht, wenden Sie sich ungeniert an den Präsidenten der Kirchenpflege oder an das Pfarramt.
Bei einem Austritt benötigen wir von Ihnen einen Brief mit folgenden Informationen: Namen und Vornamen, genaue Adresse, Geburtsdatum, Heimatort/Nationalität und den Zivilstand. Jede Person ab 16 Jahren, die austreten möchte, muss dies mit der eigenen Unterschrift bestätigen. Treten Sie zusammen mit Kindern unter 16 Jahren aus, brauchen wir auch Namen, Vornamen und Geburtsdatum der Kinder.
Hilfreich sind für uns Ihre Gründe für den Kirchenaustritt und die Angabe, ob sie mit einer Pfarrperson oder mit einem Mitglied der Kirchenpflege ein Gespräch wünschen.
Durch die Mitgliedschaft in unserer Kirchgemeinde wird die kirchliche und soziale Arbeit in der Gemeinde unterstützt, insbesondere auch unser kirchliches Gemeindezentrum „Chilegass“, das mit seiner Offenheit für alle Menschen zu einem wichtigen Begegnungsort im Dorf geworden ist.
Für unser Engagement sind wir auf die Beiträge unserer Kirchenmitglieder angewiesen. Darum möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrem Austritt keinen Anspruch mehr eine Taufe, Trauung oder Abdankung, sowie kirchliche Dienstleistungen haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb auch allfällige Angehörige auf diesen Sachverhalt als Folge Ihres Austritts hinzuweisen.
Die Formalitäten mit der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, unserer Kirchgemeinde und mit den Einwohnerdiensten bzw. dem Steueramt der politischen Gemeinde werden für Sie erledigt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
Falls Sie sich für ein klärendes Gespräch entscheiden, freuen wir uns darüber. Falls Sie sich für den Austritt entscheiden, bedauern wir dies sehr – respektieren jedoch Ihren Wunsch.
Finanzielle Not sollte niemals ein Austrittsgrund aus der Kirche sein müssen. Wenn das Budget für die Kirchensteuer nicht ausreicht, wenden Sie sich ungeniert an den Präsidenten der Kirchenpflege oder an das Pfarramt.
Bei einem Austritt benötigen wir von Ihnen einen Brief mit folgenden Informationen: Namen und Vornamen, genaue Adresse, Geburtsdatum, Heimatort/Nationalität und den Zivilstand. Jede Person ab 16 Jahren, die austreten möchte, muss dies mit der eigenen Unterschrift bestätigen. Treten Sie zusammen mit Kindern unter 16 Jahren aus, brauchen wir auch Namen, Vornamen und Geburtsdatum der Kinder.
Hilfreich sind für uns Ihre Gründe für den Kirchenaustritt und die Angabe, ob sie mit einer Pfarrperson oder mit einem Mitglied der Kirchenpflege ein Gespräch wünschen.
Durch die Mitgliedschaft in unserer Kirchgemeinde wird die kirchliche und soziale Arbeit in der Gemeinde unterstützt, insbesondere auch unser kirchliches Gemeindezentrum „Chilegass“, das mit seiner Offenheit für alle Menschen zu einem wichtigen Begegnungsort im Dorf geworden ist.
Für unser Engagement sind wir auf die Beiträge unserer Kirchenmitglieder angewiesen. Darum möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrem Austritt keinen Anspruch mehr eine Taufe, Trauung oder Abdankung, sowie kirchliche Dienstleistungen haben. Wir empfehlen Ihnen deshalb auch allfällige Angehörige auf diesen Sachverhalt als Folge Ihres Austritts hinzuweisen.
Die Formalitäten mit der Evangelisch-reformierten Landeskirche des Kantons Zürich, unserer Kirchgemeinde und mit den Einwohnerdiensten bzw. dem Steueramt der politischen Gemeinde werden für Sie erledigt. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.