Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Reformierten Kirchgemeinde Fehraltorf werden hiermit zur Teilnahme an der

 

Kirchgemeindeversammlung der Reformierten Kirchgemeinde

 

am Sonntag, 14. Juni 2026, 11.15 Uhr, im Saal des kirchlichen Gemeindezentrums Chilegass eingeladen.

 

Anträge der Reformierten Kirchenpflege betreffend:

 

1.      Begrüssung und Einleitung

2.      Wahl der Stimmenzählenden & Feststellung der Zahl der Stimmberechtigten

3.      Finanzen – Genehmigung der Jahresrechnung 2025

4.      Teilrevision der Kirchgemeindeordnung Fehraltorf

5.      Antrag Besetzung vakante Pfarrstelle: Pfr. Christoph Gottschall-Rakutt,
70 %, bis Ende Amtsperiode Sommer 2028

6.      Wahl RPK inkl. Präsidium

7.      Orientierung Gemeindeleben

8.      Begrüssungen und Verabschiedungen

9.      Nächste Kirchgemeindeversammlung

 

Gemäss Kirchenordnung sind Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde nach Erreichen des 16. Altersjahres stimm- und wahlberechtigt, ebenso ausländische Reformierte mit der Niederlassungsbewilligung B, C und Ci.

 

Die Akten und die Anträge liegen ab dem 14. Mai 2026 im Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde, Kirchgasse 4, zur Einsicht auf.

Im Weiteren wird auf die Unterlagen auf unserer Website www.kirche-fehraltorf.ch verwiesen.

 

Es kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon ZH erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

14. Mai 2026                        Reformierte Kirchenpflege Fehraltorf

Publikationen für die Kirchgemeindeversammlung vom 14.06.2026

Jahresrechnung 2025
Protokoll KGV November 2025
Entwurf Kirchgemeindeordnung der Reformierten Kirchgemeinde Fehraltorf
Jahresbericht 2025