Die stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Reformierten Kirchgemeinde Fehraltorf werden hiermit zur Teilnahme an der

 

Gemeindeversammlung der Reformierten Kirchgemeinde

 

am Sonntag, 30. November 2025, 11.15 Uhr, im Saal des kirchlichen Gemeindezentrums Chilegass eingeladen.

 

Anträge der Reformierten Kirchenpflege betreffend:

 

1.      Begrüssung und Einleitung

2.      Wahl der Stimmenzählenden & Feststellung der Zahl der Stimmberechtigten

3.      Finanzen – Genehmigung Budget 2026

4.      Usterstrasse – Einräumung eines Baurechts an die Wohnbaugenossenschaft Effretikon-Illnau

5.      Auftragserweiterung Pfarrwahlkommission

6.      Orientierung Gemeindeleben, KIPF-Neuwahlen

7.      Präsentation – Vision und Mission

8.      Nächste Kirchgemeindeversammlung

9.      Abschluss

 

Gemäss Kirchenordnung sind Mitglieder der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde nach Erreichen des 16. Altersjahres stimm- und wahlberechtigt, ebenso ausländische Reformierte mit der Niederlassungsbewilligung B, C und Ci.

 

Die Akten und die Anträge liegen ab dem 30. Oktober 2025 im Sekretariat der Reformierten Kirchgemeinde, Kirchgasse 4, zur Einsicht auf.

Im Weiteren wird auf die Unterlagen auf unserer Website www.kirche-fehraltorf.ch verwiesen.

 

Es kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Pfäffikon ZH erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.

 

3. Oktober 2025                        Reformierte Kirchenpflege Fehraltorf

Publikationen für die Kirchgemeindeversammlung vom 30.11.2025

Budget 2025
KGV Kurzbericht Usterstrasse und Antrag
RPK Zirkulationsbeschluss per 28.10.25